In welchem Alter werden Kinder und Jugendliche in der Praxis behandelt?
Wir behandeln Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 18 Jahren.
Was muss zum Erstgespräch mitgebracht werden?
Wir benötigen die Versichertenkarte sowie eine schriftliche Behandlungszustimmung aller Sorgeberechtigten, wenn die Begleitperson nicht sorgeberechtigt ist.
Außerdem finden Sie folgend unseren Anamnesebogen, den sie bitte ausgefüllt zum Erstgespräch mitbringen. Weiterhin – falls vorliegend – sind Vorbefunde/Arztbriefe von Vorbehandler*innen, Berichte der Ergo- oder Physiotherapie sowie Logopädie oder Berichte von Lehrer*innen hilfreich.
Wie verläuft die Diagnostik?
Nach unserem Erstgespräch folgen weitere Termine mit unserem Team. Anhand weiterer Gespräche, Beobachtungen und standardisierten Testverfahren erfolgt die Diagnostik.
Welche Behandlungsangebote gibt es in der Praxis?
Unser umfassendes therapeutisches Angebot können Sie auf unserer Homepage dem Punkt „Leistungen“ entnehmen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir keine wöchentliche Richtlininenpsychotherapie anbieten.
Können neben den Sorgeberechtigten weitere Bezugspersonen (Lehrer*innen, Großeltern etc.) an Gesprächen in der Praxis teilnehmen?
Mit dem Einverständnis aller Sorgeberechtigten können alle Bezugspersonen des Kindes mit einbezogen werden.
Kann eine Entschuldigung für die Schule ausgestellt werden?
Selbstverständlich stellen wir auch Bescheinigungen für versäumten Unterricht aufgrund des Termins in unserer Praxis aus.
Wie können Rezepte bestellt werden?
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines Rezeptes nur möglich ist, wenn die gültige Versichertenkarte im aktuellen Quartal bei uns eingelesen wird. Telefonisch bestellte Rezepte können in der Regel nach 3 Werktagen zu unseren Sprechzeiten abgeholt oder gegebenenfalls als E-Rezept ausgestellt werden.
Hinweis zu BTM-Rezepten:
Rezepte können nur persönlich abgeholt werden. Falls Sie die Abholung nicht selbst vornehmen können, bitten wir Sie, der abholenden, volljährigen Person eine schriftliche Vollmacht mitzugeben.
Bitte beachten Sie, dass BTM-Rezepte nur 7 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig sind.
Was ist zu tun, wenn ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden kann?
Alle mit uns vereinbarten Termine sind verbindlich und müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, damit wir sie kurzfristig anderweitig vergeben können. Werden die Termine nicht rechtzeitig abgesagt, wird leider eine Ausfallgebühr fällig.
An wen können sich Kinder, Jugendliche und Familien im Notfall (z.B. bei Suizidgedanken) wenden?
In dringenden kinder- und jugendpsychiatrischen Notfällen erreichen Sie die Kinder- und Jugendpsychiatrie der Rheinhessen Fachklinik zu jeder Tageszeit unter
– Mainz: 06131-3780
– Alzey: 06731-500
Weitere Telefonnummern für den Notfall:
– Notarzt/Rettungsdienst-Leitstelle: 112
– Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117